Kampagne 2010: Weisser Stock = Vortritt
Sehbehinderte und blinde Fussgänger sollen sich uneingeschränkt und sicher im öffentlichen Raum bewegen können.
Jedoch wissen viele Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer nicht, dass der weisse Stock Vortritt bedeutet, und dies bei jeder Fahrbahnüberquerung.
In Zusammenarbeit mit der
Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) testeten Sehbehinderte und Blinde im Strassenverkehr, wie Verkehrsteilnehmer auf das Hochhalten des weissen Stockes beim Überqueren der Strasse reagieren.
Verkehrsregelverordnung (VRV):
Art. 6, Abs. 4
"Unbegleiteten Blinden ist der Vortritt stets zu gewähren, wenn sie durch Hochhalten des weissen Stockes anzeigen, dass sie die Fahrbahn überqueren wollen."
DVD der Kampagne 2010

Bestellen Sie kostenlos unseren DVD zur Kampagne Tag des Weissen Stockes 2010
bequem per Email unter information@szb.ch
oder telefonisch unter 071 223 36 36
Helfen Sie mit, Unfälle zu vermeiden
Kampagne 2010
