Kampagne 2010: Weisser Stock = Vortritt

Sehbehinderte und blinde Fussgänger sollen sich uneingeschränkt und sicher im öffentlichen Raum bewegen können.
Jedoch wissen viele Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer nicht, dass der weisse Stock Vortritt bedeutet, und dies bei jeder Fahrbahnüberquerung.

In Zusammenarbeit mit der Öffnet externen Link in neuem FensterBeratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) testeten Sehbehinderte und Blinde im Strassenverkehr, wie Verkehrsteilnehmer auf das Hochhalten des weissen Stockes beim Überqueren der Strasse reagieren.

Verkehrsregelverordnung (VRV):
Art. 6, Abs. 4

"Unbegleiteten Blinden ist der Vortritt stets zu gewähren, wenn sie durch Hochhalten des weissen Stockes anzeigen, dass sie die Fahrbahn überqueren wollen."

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Kampagne 2010