Erfindung aus den dreissiger Jahren

Im Jahr 1930 hatte Guilly d'Herbemont in Paris die geniale Idee, die blinden Menschen mit einem Weissen Stock als Schutz- und Erkennungszeichen zu versehen. Bereits ein Jahr später wurde die Idee in die Tat umgesetzt. Die Erfinderin des Weissen Stocks gehörte der französischen Aristokratie an und besuchte, wie damals üblich, keine öffentliche Schule. Um so erstaunlicher, dass sich Guilly d'Herbemont um sehbehinderte Menschen kümmerte, mit denen sie von zu Hause aus kaum in Kontakt kam und dabei eine der grössten Schwierigkeiten, die Behinderung im Strassenverkehr, so klar erkannte.

Stöcke wie für Verkehrspolizisten

Im November 1930 wandte sich Guilly d'Herbemont an die Tageszeitung «Echo de Paris» und regte an, die Blinden von Paris mit Weissen Stöcken zu versehen, ähnlich den Verkehrspolizisten. Die Idee fand Zuspruch und führte dazu, dass Guilly d'Herbemont am 7. Februar 1931 im Rahmen einer Feier und in Anwesenheit von Ministern und Vertretern von Blindenorganisationen die ersten Weissen Stöcke überreichen konnte. Damit wurde der Weisse Stock offiziell als Schutz- und Erkennungszeichen blinder Menschen anerkannt. Innert kurzer Zeit wurden 5000 Blinde der Region Paris mit dem wertvollen Hilfsmittel ausgestattet.

Der Weg des Stockes in die Schweiz

1938 überreichte Guilly d'Herbemont in Lausanne den Weissen Stock an 100 Blinde und Sehbehinderte des Kantons Waadt und sorgte gleichzeitig für die öffentliche und amtliche Anerkennung dieses Hilfsmittels in der Schweiz. In der Folge wurde der Weisse Stock als Schutz- und Erkennungszeichen in die schweizerische Strassenverkehrsordnung aufgenommen. Artikel 6: «...unbegleiteten Blinden, die durch Hochhalten des Weissen Stockes anzeigen, dass sie die Strasse überqueren wollen, ist der Vortritt zu gewähren...». Heute sorgt der Weisse Stock dafür, dass sich unzählige blinde und sehschwache Menschen auf der ganzen Welt im immer gefährlicheren Strassenverkehr zurecht finden und allein auf die Strasse zu gehen können.

«Internationaler Tag des Weissen Stockes»

Im Jahre 1969 riefen die Vereinten Nationen den «Internationalen Tag des Weissen Stocks» ins Leben, der jeweils am 15. Oktober begangen wird. In der Zeit danach erlebte der Weisse Stock eine neue Entwicklung. Der sogenannte Langstock und entsprechendes Mobilitätstraining ermöglicht es blinden und sehbehinderten Menschen vermehrt, die Herausforderung des Strassenverkehrs in Angriff zu nehmen. In der Schweiz wurde 1981 die Arbeitsgruppe «Tag des Weissen Stockes» durch die Selbsthilfeorganisationen des Blindenwesens gegründet. Aktionstage informieren die Bevölkerung über die Bedeutung des Weissen Stocks und die Probleme blinder und sehbehinderter Menschen im Alltag und Verkehr.

Offizielle Verkehrsschutzzeichen

Der Weisse Stock ist keine Spielerei, sondern offizielles Verkehrsschutzzeichen für blinde und sehbehinderte Menschen: «Unbegleiteten Sehbehinderten ist der Vortritt stets zu gewähren, wenn sie durch Hochhalten des Weissen Stockes anzeigen, dass sie die Fahrbahn überqueren wollen.» (Art. 6, Verhalten gegenüber Fussgängern, Absatz 4, VRV, Strassenverkehrsrecht). Einzige Ausnahme sind Schienenfahrzeuge, wie das Tram und Vorortszüge, die auf Bahnhofplätzen halten oder wenden. Sie haben gegenüber blinden und sehbehinderten Personen immer Vortritt.

Der weisse Stock